Mutterschutz & Elternzeit
Das Elternzeit-Handbuch
Macht es dir Spaß, Gesetzestexte zu lesen? Wenn du zur großen Mehrheit gehörst, denen das keine Freude bereitet, kann ich das sehr gut nachvollziehen. Mir geht es genauso. Ich habe mich während der Schwangerschaft viel lieber mit den verschiedenen Kinderwagenmodellen und mit der Wahl des Vornamens beschäftigt. Auch ohne die Details von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verstanden zu haben, habe ich mich irgendwie durch die Anträge »gewurschtelt« und tatsächlich Geld auf mein Konto erhalten. Spätestens wenn es um das Elterngeld geht, ist das jedoch keine gute Strategie.

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Buchcover: © Gräfe und Unzer Verlag
Welche Rolle die Krankenkasse beim Mutterschutz spielt, warum der errechnete und der tatsächliche Geburtstermin wichtig sind und warum du das alles für die bewusste Planung deines Elterngeldbezugs verstehen solltest, erkläre ich dir hier.
MUTTERSCHUTZ – WAS IST DAS GENAU?
Es gibt das Mutterschutzgesetz, das für dich als werdende oder frisch gebackene Mutter sehr wichtig ist. Darin ist alles geregelt, was dich, deine Gesundheit und die deines Kindes am Arbeitsplatz schützt. Und zwar nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch noch einige Zeit nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Das Mutterschutzgesetz ist vor allem für dich wichtig, wenn du erwerbstätig bist, unter anderem regelt es:
- zu welchem Zeitpunkt du weniger oder gar nicht mehr arbeiten darfst
- deine Arbeitsbedingungen und welche Tätigkeiten du als Schwangere gegebenenfalls gar nicht mehr ausüben darfst
- das Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis
- das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und die Schutzfristen vor und nach der Geburt
- das Mutterschaftsgeld und alles, was damit zusammenhängt.
Somit bist du dank des Mutterschutzgesetzes vor Gefährdungen deiner Gesundheit, Überforderung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der jeweiligen Geltungsfristen gesichert.
FÜR WEN GILT DAS MUTTERSCHUTZGESETZ?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die angestellt sind, also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) arbeitest.
Solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der während der Mutterschutzfrist endet, dann gilt das Mutterschutzgesetz für dich nur bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf. Kein Grund zur Sorge: Finanziell wirst du auch weiterhin unterstützt, nur anders.
Bist du Beamtin, Richterin oder Soldatin?
Wenn du Beamtin, Richterin oder Soldatin bist, gilt für dich eine andere Rechtsgrundlage, unter anderem das Beamtenrecht. Um es so einfach wie möglich zu halten: Die im nächsten Abschnitt erläuterten Fristen des Mutterschutzes sind für dich als Beamtin die gleichen, nur die Rechtsgrundlagen sind andere. Beim Mutterschaftsgeld gibt es einen wesentlichen Unterschied: Als Beamtin erhältst du während der Mutterschutzfristen kein Mutterschaftsgeld, sondern beziehst weiterhin dein Beamtengehalt von der Besoldungsstelle. Das heißt: Bis zum Ende der Mutterschutzfrist hast du keinerlei finanzielle Einbußen und du erhältst deine Bezüge, als ob du arbeiten würdest.
Bist du selbstständig oder nicht berufstätig?
Für Selbstständige und für nicht berufstätige Frauen (Hausfrauen) gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Warum nicht? Die Antwort ist ganz einfach: Als Selbstständige oder Hausfrau stehst du in keinem Beschäftigungsverhältnis und es gibt niemanden, der dir Weisungen erteilt. Du entscheidest selbst, wann du dich ausruhst und welche Tätigkeiten du ausführst.
Ja, ich weiß, in der Realität sieht es möglicherweise anders aus. Als Selbstständige kannst und willst du deine Kunden nicht einfach ignorieren. Als Hausfrau kümmerst du dich auch weiterhin um Familie, Haushalt oder pflegebedürftige Angehörige. Immerhin kannst du selbst entscheiden, wann und wie viel du noch arbeiten möchtest, wann du eine Pause einlegst und welche Aufgaben du delegierst oder liegen lässt. Das ist dein Vorteil gegenüber Angestellten.
Auch wenn du als Selbstständige offiziell nicht im Mutterschutz bist, kann es sein, dass du trotzdem Mutterschaftsgeld beziehen kannst.
Bist du Schülerin oder Studierende?
Wenn du Schülerin oder Studierende bist, gilt seit Anfang 2018 auch für dich – in eingeschränkter Form mit Besonderheiten – das Mutterschutzgesetz. Sofern du ohne Beschäftigung bist, betreffen dich die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht und du erhältst auch keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld. Im Unterschied zu Angestellten ist die Schutzfrist nach der Geburt für dich nicht verbindlich. Wenn du dies ausdrücklich verlangst, kannst du deine schulische oder universitäre Ausbildung auch während der Schutzfrist nach der Geburt fortsetzen und zum Beispiel an Seminaren und Prüfungen teilnehmen.
MUTTERSCHUTZFRISTEN – WIE LANGE UND WANN?
Besonders wichtig für dich als Schwangere sind die gesetzlich verankerten Schutzfristen vor und nach der Entbindung: Sie umfassen einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. In bestimmten Fällen verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, medizinischen Frühgeburten oder gegebenenfalls bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung.
In den genannten Zeiträumen darf dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen. Als finanziellen Ausgleich für das entgangene Einkommen erhältst du für die Wochen, die du im Mutterschutz verbringst, das Mutterschaftsgeld.
Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz
Viele angestellte Schwangere nehmen vor Beginn der Mutterschutzfrist (also noch vor den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) die ihnen noch zustehenden Urlaubstage. Grundsätzlich hast du das Recht, diesen Urlaubsanspruch auch nach der Elternzeit zu nehmen. Viele Arbeitgeber und schwangere Frauen bevorzugen jedoch die Variante, den Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist aufzubrauchen. Das hat den Vorteil, dass du als Schwangere dich schon etwas früher vom Arbeitsleben zurückziehen und dich auf deine Gesundheit und dein zukünftiges Mamadasein konzentrieren kannst. Zudem brauchst du dir keine Gedanken über noch ausstehende Urlaubstage zu machen, die du gegebenenfalls erst einige Jahre später nehmen wirst. Oder die du dir irgendwann auszahlen lässt, wenn du zum Beispiel nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber auflöst.
Dein Baby kommt früher als geplant
Die meisten Babys werden nicht am errechneten Geburtstermin geboren. Was bedeutet das für die Mutterschutzfrist? Wenn das Baby früher oder pünktlich geboren wird, bleibt die Gesamtdauer des Mutterschutzes mit 14 Wochen gleich.
Dein Baby kommt später als geplant
Wenn dein Baby auf sich warten lässt und später als zum errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verkürzt sich die Gesamtdauer deines Mutterschutzes allerdings nicht. Im Gegenteil: Der Zeitraum verlängert sich um die Anzahl an Tagen beziehungsweise Wochen, die seit dem errechneten Termin vergangen sind. Für diesen Zeitraum profitierst du zusätzlich von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Ein kleiner Trost, wenn du schon sehnsüchtig auf die Geburt deines Kindes wartest!
Besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz verlängert
Es gibt drei besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz zusätzlich um weitere vier Wochen verlängert: bei medizinischen Frühgeburten, bei Zwillings- und weiteren Mehrlingsgeburten und (auf Antrag) bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. In diesen Fällen dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt nicht acht, sondern zwölf Wochen. Die behandelnden Ärzte stellen dann im Krankenhaus eine Bescheinigung aus, die du bei deiner Krankenkasse zur Verlängerung des Mutterschutzes einreichst. Sollten zwei der genannten Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Frühgeburt von Zwillingen, verlängert sich die Mutterschutzfrist jedoch nicht um die doppelte Dauer (acht Wochen); es bleibt bei einer Verlängerung von vier Wochen.
Wenn du noch länger arbeiten möchtest
Manchmal gibt es Gründe, die dagegen sprechen, dass eine Schwangere schon sechs Wochen vor der Geburt den Mutterschutz in Anspruch nimmt. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn sie noch ein bestimmtes Projekt am Arbeitsplatz zum Abschluss bringen oder einen wichtigen beruflichen Termin wahrnehmen möchte. Ein verspäteter Antritt des Mutterschutzes ist auch eine mögliche Option, wenn die Schwangere den Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung um einen relevanten Monat verschieben möchte.
Was auch immer deine persönlichen Gründe sein mögen: Vor der Geburt hast du die Möglichkeit, den Beginn der Mutterschutzfrist zu verschieben und noch länger zu arbeiten. Auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin muss dein Arbeitgeber diese Entscheidung akzeptieren. Den Zeitraum nach der Geburt kannst du jedoch nicht verkürzen, denn in diesen acht Wochen gilt ein gesetzlich vorgeschriebenes absolutes Arbeitsverbot.
Solltest du dich dazu entscheiden, deinen Mutterschutz vor der Geburt verspätet anzutreten, kommt es nicht zu Verschiebungen oder Veränderungen der Termine im Mutterschutz. Es verkürzt sich lediglich der Zeitraum vor der Geburt. Ansonsten gelten die Regeln, die ich oben erläutert habe. Alles Weitere hängt vom tatsächlichen Geburtstermin deines Kindes ab.
Machen wir gedanklich einen zeitlichen Sprung nach vorn und stellen uns Folgendes vor: Euer Baby ist gesund auf die Welt gekommen, du hast dich im Wochenbett gut von Schwangerschaft und Geburt erholt und ihr habt euch langsam als Familie aneinander gewöhnt. Das Ende der Mutterschutzfrist naht. Wie geht es von nun an weiter?
Wenn du direkt in deinen Vollzeitjob zurückkehrst oder selbstständig arbeitest, kannst du dieses Kapitel zur Elternzeit überspringen. Wenn nicht, beginnt bald deine Elternzeit und du solltest dir Gedanken darüber machen, wie du sie gestalten möchtest. Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, die sich individuell an eure persönliche Situation anpassen lassen.
ELTERNZEIT – WAS IST DAS GENAU?
Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, in der abhängig beschäftigte Eltern weniger oder gar nicht arbeiten. Sie ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (siehe Seite 186) geregelt und betrifft dich und deinen Arbeitgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, einen Mini- oder Midijob hast oder dich in Ausbildung oder Umschulung befindest.
Wie schon beim Mutterschutz gilt auch hier: Für Beamte, Richter und Soldaten gibt es spezielle (in der Regel weitergehende) Regelungen zur Elternzeit. Solltest du davon betroffen sein, erkundige dich bitte bei deinem jeweiligen Dienstherrn über die einzelnen Details. Vom Grundsatz her gilt der Großteil der hier erläuterten Elternzeitregeln aber auch für dich.
Selbstständige Mütter und Hausfrauen können wiederum keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Das müssen sie auch gar nicht, da sie ja niemandem gegenüber weisungsgebunden sind und selbst entscheiden, wie viel und wann sie arbeiten beziehungsweise sich um ihr Kind kümmern möchten.
Kurz das Wichtigste zur Elternzeit
- Die Elternzeit gilt für Mütter und Väter gleichermaßen.
- In der Elternzeit arbeitest du gar nicht oder max. 30 h / Woche.
- Du kannst insgesamt drei Jahre Elternzeit nehmen (dein Partner ebenfalls).
- Diese drei Jahre Elternzeit kannst du am Stück nehmen oder in zwei bis drei Zeitabschnitte aufteilen. Zum Beispiel im Anschluss an die Mutterschutzfrist (sonst müsstest du ja schon acht Wochen nach der Geburt wieder arbeiten) oder als Vater direkt ab dem Tag der Geburt.
- Wichtig ist, dass du den Bindungszeitraum von zwei Jahren beachtest (vor dem dritten Geburtstag): du musst bei der Anmeldung verbindlich angeben, wann du in den kommenden zwei Jahren Elternzeit nehmen möchtest.
- Dein Arbeitgeber hat wenig Möglichkeiten, deinen Wunsch nach Elternzeit abzulehnen.
- Die Elternzeit ist in Bezug auf Datum und Dauer von dir frei bestimmbar: Du kannst die Elternzeit für Jahre, Monate, Wochen und theoretisch auch für einzelne Tage festlegen. Es gibt keine Bindung an Kalendermonate/-wochen oder Lebensmonate des Kindes (das ist beim Elterngeld anders).
- Bis zu zwei von den drei Jahren Elternzeit kannst du auch nach dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen, und zwar spätestens bis zum achten Geburtstag. Am Tag vor dem achten Geburtstag enden deine Elternzeitansprüche.
- Was auch sehr hilfreich ist: Wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind, hast du die Möglichkeit, »Teilzeit in Elternzeit« zu arbeiten.
- Während der Elternzeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz.
… mehr erfährst du im Buch „Das Elternzeit-Handbuch“
Mit freundlicher Unterstützung von GU
